Ach, wenn doch Dr. Huch was zu sagen hätte…
Hier das ultimative Chatregelwerk, das von jedem potentiellen Chatter mit seinem Blut unterschrieben werden müßte und dessen Verletzung automatisch zu lebenslangem Ignorieren durch alle Chatter führen würde, die über einen höheren IQ als eine Topfpflanze verfügen.
Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen, dies ist gewissermaßen der Referentenentwurf, über den in einer Demokratie das Parlament abzustimmen hätte. Da Dr. Huch etwa so basisdemokratisch wie Godzilla veranlagt ist, wird er ihn zu gegebener Zeit allein verabschieden.
Die LEX HUCH
Präambel
- Natürlich wird die Kenntnis der Netiquette vorausgesetzt, die folgenden Paragraphen bauen auf den allgemeinen Umgangsformen, die jedem geläufig sein sollten, auf.
- Alle Regelungen gelten, sofern nicht ausdrücklich abweichend kenntlichh gemacht, für das Verhalten in öffentlichen Chaträumen, die nicht ausschließlich der erotischen Kontaktanbahnung dienen. Ob derartige existieren ist von der Rechtssprechung noch nicht endgültig und einheitlich geklärt, wir gehen bis zu einem entsprechenden Grundsatzurteil also von ihre Existenz aus.
§ 1 – Grußrichtlinien
- Betrittst Du einen Chat, so orientiere dich kurz, wer von Deinen Bekannten anwesend ist und grüße sie in einer Zeile. Ist eine Anzahl von Bekannten zugegen, deren Aufzählung nicht in eine Zeile passen würde, so solltest Du bei der Auswahl Deiner Freunde etwas wählerischer sein.
- Wirst Du gegrüßt, so antworte möglichst nur dann mit nichtssagendem Blabla, wenn Du gerade in mindestens vier private Dialoge verstrickt bist und Du es Dir sonst mit dem Grüßenden für immer verscherzen würdest.
§ 2 – Gesprächseröffnung
- Einen unbekannten Chatter mit „Wie gehts Dir susisorglos55?“ anzuquatschen zeugt von unausgeprägtem Sinn für Fantasie und ist etwa so attraktiv wie Tennissocken in Sandalen zu kurzen Hosen.
- Weitere Tabu-Fragen sind „Woher kommst Du?“, „Wie alt bist Du?“, „Chattest Du öfter?“ und alle davon abgeleiteten Simplizismen.
- Ebenfalls absolut unzulässig ist die Gesprächseröffnung in der Form „Irgendwer sucht irgendwen für irgendwas“, beispielsweise „Liebevoller Mann sucht sexy Frau für gemeinsame Leibesübungen“, „Einsamer sucht Einsame (zum Einsamen)“.
- Gar nicht geht „Wer will chatten“, die wenigsten warten im Chat auf den Bus, daher ist diese Frage so überflüssig wie ein Kropf.
§ 3 – Anbaggern
- Anbaggern ist unerwünscht.
- §3 Ziff. 1 gilt nicht, wenn eine der folgenden Voraussetzungen zutreffen
- Der Anmachspruch ist so originell, daß er es wert wäre, ihn der Nachwelt zu erhalten
- Die oder der Angemachte befindet sich in einem emotionalen Tief und braucht die Anmache dringend für sein Ego
§ 4 – Verabschieden
- Öffentliche Verabschiedungen sind unnötig, wer weg ist, ist weg.
- Falls Du es unbedingt doch tun mußt, dann bitte pauschal („Bin dann mal weg, gute Nacht ihr Säcke“).
- Das Antworten auf Verabschiedungen von anderen ist zumeist sinnlos, da bis auf die Eitlen keiner auf Reaktionen auf sein Schlußwort wartet, sondern den Chat einfach verläßt.